Volkshochschulverein
Hamburg-Ost e.V.

Berner Heerweg 183
22159 Hamburg

+49 (40) 428 853-255








Die Satzung

Die Satzung vom Volkshochschulverein Hamburg-Ost e.V. und Freizeitsport e.V. kann jeder in der Geschäftsstelle einsehen. Nach ihr und infolge der Aktivitäten sind beide Vereine als gemeinnützig anerkannt und ermächtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Die wichtigsten Auszüge aus der Satzung Volkshochschulverein Hamburg-Ost e.V.:

§ 2 Zweck und Aufgaben

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 und zwar: Förderung der Erwachsenenbildung, kultureller Veranstaltungen und Aktionen hauptsächlich im Stadtbereich Ost der Hamburger Volkshochschule, insbesondere in Hamburg-Farmsen. Personen aus sozial und wirtschaftlich bedürftigen Verhältnissen soll durch Zuschüsse die Beteiligung an Weiterbildungsveranstaltungen der VHS oder des VHS-Vereins ermöglicht werden. Die Arbeit des Vereins erfolgt in der Regel in Zusammenarbeit mit der Stadtbereichsleitung der Volkshochschule.

§ 3 Mitgliedschaft

[...] Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages [...] Der Austritt [...] bedarf der schriftlichen Kündigung [...]


Der Vorstand des Volkshochschulvereins tagt etwa fünfmal im Jahr und besteht aktuell – September 2021 – aus folgenden Mitgliedern:

  • Wulf Hilbert, 1. Vorsitzender – Regionalleiter Hamburger Volkshochschule a. D.
  • Regina Jäck, 2. Vorsitzende – Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
  • Ulrich Sennhenn, Schatzmeister – Prokurist i.R.
  • Susanne Faulhaber – Romanistin und VHS-Dozentin
  • Dr. Volker Thönnes – Dozent für Philosophie, Psychologie

Der Beirat des Volkshochschulvereins Hamburg-Ost e.V. tagt mindestens einmal im Jahr und besteht aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.


Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen des VHS-Vereins sowie die möglichen Ermäßigungen der Veranstaltungen finden Sie hier:pdf-Datei (0,02 MB) - Stand: Januar 2015